Compliance

EU AI Act: Die Compliance-Checkliste für eine KI, die ans Telefon geht

Juni 2026 · 6 Min. Lesezeit

Die europäische Verordnung über künstliche Intelligenz tritt in ihre konkreteste Phase ein. Zum 2. August 2026 werden mehrere Pflichten voll anwendbar, darunter eine, die jeden Sprachagenten unmittelbar betrifft: das Gegenüber darüber zu informieren, dass es mit einer KI spricht. Für eine Fachkraft, die ihr Telefon einem automatisierten Assistenten anvertraut, ist die Frage nicht theoretisch. Dieser Artikel verwandelt den Gesetzestext in eine Checkliste: was Punkt für Punkt zu prüfen ist, um im Rahmen zu bleiben – mit den amtlichen Quellen für jede Anforderung.

Worum es geht und ab wann

Die Verordnung (EU) 2024/1689, genannt „EU AI Act“, ist der europäische Rahmen, der Systeme künstlicher Intelligenz regelt. Sie ist 2024 in Kraft getreten, ihre Pflichten gelten jedoch stufenweise. Das für einen Sprachagenten entscheidende Datum ist der 2. August 2026: Es ist der in Artikel 113 festgelegte allgemeine Anwendungszeitpunkt, ab dem der Großteil der Vorschriften verbindlich wird.

Der Text denkt in Risikostufen. Ein Assistent, der ans Telefon geht, ist kein „Hochrisiko“-System im Sinne der Verordnung, fällt aber in eine genau bestimmte Kategorie: Systeme, die unmittelbar mit Menschen interagieren. Als solcher unterliegt er Transparenzpflichten, die in Artikel 50 ausgeführt sind. Von dort geht die Checkliste aus.

1. Die KI gleich zu Beginn des Anrufs ankündigen

Das ist die zentrale Pflicht. Artikel 50 Absatz 1 sieht vor, dass ein KI-System, das zur Interaktion mit Menschen bestimmt ist, diese darüber informieren muss, dass sie mit einer KI sprechen, es sei denn, dies ist für eine angemessen informierte Person offensichtlich. Am Telefon ist es nie offensichtlich: Das Gegenüber muss daher klar informiert werden.

Konkret muss der Agent dies schon im ersten Satz anzeigen, verständlich, bevor das Gespräch beginnt. Es ist kein Hinweis, der in allgemeinen Geschäftsbedingungen vergraben wird: Es ist eine mündliche, unmittelbare Information, die im Moment des Kontakts gegeben wird.

2. Eine klare Information, keine Falle

Transparenz beschränkt sich nicht darauf, das Wort „KI“ auszusprechen. Die Information muss verständlich und redlich sein: Man versucht weder, einen Menschen zu imitieren, um zu täuschen, noch den Hinweis in einem zu schnellen Sprechtempo unterzubringen. Die Verordnung zielt genau auf die Situationen ab, in denen eine Person über die Natur ihres Gegenübers in die Irre geführt werden könnte.

In der Praxis bedeutet das eine einfache, hörbare Formulierung und ein Verhalten, das mit der Ankündigung übereinstimmt. Der Agent kann zugleich freundlich, effizient und ehrlich über das sein, was er ist. Transparenz ist eine Voraussetzung, kein geschäftlicher Nachteil.

3. Mit der DSGVO verzahnen

Die Ankündigung „Sie sprechen mit einer KI“ ersetzt nicht die Pflichten aus der DSGVO, sie kommt zu ihnen hinzu. Wird der Anruf aufgezeichnet oder werden personenbezogene Daten verarbeitet, bleibt die Information der Person über die Verarbeitung geschuldet, entsprechend dem von der CNIL in Erinnerung gerufenen Rahmen: Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer, Rechte.

Man muss die beiden Ebenen also zusammen denken: Die Information „KI“ fällt unter die Verordnung über KI, die Information „Daten“ fällt unter die DSGVO. Ein gut konzipierter Agent erledigt beides zu Beginn des Anrufs, ohne sie zu vermischen.

4. Datenhosting und Standort

Ein Sprachagent erzeugt Daten – Transkripte, gegebenenfalls Aufzeichnungen, Kontaktdaten –, die unter konformen Bedingungen gehostet und verarbeitet werden müssen. Eine in der Europäischen Union ansässige Infrastruktur zu wählen vereinfacht die Einhaltung der DSGVO erheblich und vermeidet die komplexen Mechanismen für Übermittlungen außerhalb der EU.

Das ist eine der nützlichsten Fragen, die man einem Anbieter stellen kann: Wo liegen die Daten, wer kann darauf zugreifen, und wie lange werden sie gespeichert. Eine klare Antwort auf diesen Punkt ist ein gutes Indiz für Seriosität.

5. Die Sanktionen kennen, um die Tragweite einzuschätzen

Die Verordnung sieht Sanktionen vor, die ihren Ambitionen entsprechen. Bei Verstößen gegen die geltenden Pflichten können die Geldbußen 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes erreichen, wobei der höhere Betrag maßgebend ist. Die Verordnung sieht reduzierte Obergrenzen für KMU und junge Unternehmen vor, doch die Tragweite bleibt erheblich.

Für eine Fachkraft ist die Botschaft einfach: Die Transparenz eines Sprachagenten ist kein bloßes Komfortdetail, sondern eine gesetzliche Anforderung, deren Nichtbeachtung einen Preis hat. Besser, man wählt von vornherein ein Werkzeug, das auf die Einhaltung ausgelegt ist.

Was Tinos bereits abhakt

Tinos ist ein Sprachagent, der mit diesen Pflichten als Ausgangspunkt konzipiert wurde, nicht als nachträgliche Korrektur. Er kündigt sich schon im ersten Satz als KI an, erledigt die Information des Anrufers zu Beginn des Anrufs, hostet die Daten in der Europäischen Union und wendet beherrschte Speicherdauern an. Die Einhaltung der europäischen Verordnung und der DSGVO ist Teil des Produkts, nicht ein nachträglich abzuhakendes Kästchen.

Das Ziel ist, Ihnen zu ermöglichen, keine Anrufe mehr zu verpassen und zugleich beim rechtlichen Rahmen ruhigen Gewissens zu bleiben – einschließlich der Frist vom 2. August 2026, die bereits in die Art und Weise eingearbeitet ist, wie sich der Agent vorstellt.

Quellen

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